2. Verbindlichkeit von Angeboten:
Unsere Angebote sind stets freibleibend, sofern eine Bindefrist
nicht ausdrücklich erwähnt ist. Verbesserungen oder Änderungen
der Bauart oder Ausführung unserer Ware bleiben vorbehalten.
Die Lieferung durch uns erfolgt unter dem Vorbehalt, daß wir
selbst richtig und rechtzeitig beliefert werden.
3. Preise
Unsere Preise sind freibleibend. Sie gelten ab unserem Standort Maintal.
Die Verpackung und Porto werden falls erforderlich, zum Selbstkostenpreis
berechnet. Maßgebend für die Preise sind die zum Zeitpunkt
der Bestellung geltenden Preise. Preise können von uns geändert
werden bei der Bekanntgabe von Änderungswünschen seitens
des Bestellers.
4. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware wird unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleibt bis zur
vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Der Käufer darf
die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern.
Zur Sicherheitsübereignung und Verpfändung der Vorbehaltsware
ist er nicht berechtigt. Der Käufer tritt uns bereits jetzt
alle Forderungen, die ihm aus der Lieferung von Vorbehaltswaren gegen
seine Abnehmer erwachsen, ab. Dies gilt auch für die Saldoforderungen
aus einem Kontokorrent, wenn der Käufer mit seinem Abnehmer
ein solches vereinbart hat.
5. Gewährleistung und Haftung
Wir leisten, wenn nichts anderes vereinbart wurde, 24 Monate ab Lieferdatum
Gewähr für einwandfreies Arbeiten der von uns gelieferten
Geräte in Bezug auf Material und Verarbeitung. Ist der Käufer
jedoch eine Person des öffentlichen Rechts, ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder ein Unternehmer, der bei Abschluß des
Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen
beruflichen Tätigkeit handelt, verjähren die Ansprüche
wegen Sachmangel in einem Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes.
Bei Warenrücksendungen Originalverpackungen verwenden, da sonst
jegliches Wandlungsrecht ausgeschlossen ist. Bei berechtigter und
begründeter Rüge sind wir, unter Ausschluß aller
anderen Ansprüche des Käufers, zur Behebung des Mangels
zur Ersatz- oder Nachlieferung nach unserer Wahl berechtigt. Im Falle
des Fehlschlagens von mehrmaliger Nachbesserung des gleichen Fehlers,
Ersatz- oder Nachlieferung kann der Käufer nach seiner Wahl
Minderung oder Wandlung des Vertrages verlangen. Weitergehende Ansprüche
jeglicher Art sind ausgeschlossen. Jegliche Gewährleistung ist
ausgeschlossen, soweit der Käufer oder ein Dritter Veränderungen
irgendwelcher Art oder Reparaturen an der Ware vornimmt oder die
Ware unsachgemäß behandelt.
Für Reparatur- und Service-Arbeiten an Ihren Geräten übernehmen
wir ebenfalls die gesetzliche Gewährleistung im Rahmen des Dienstvertragsrechts.
Wir weisen Sie darauf hin, daß sämtliche darüber hinaus
gehende Ansprüche ausgeschlossen sind. Dies gilt insbesondere
für den Verlust von Daten und damit verbundenen Folgeschäden.
In Ihrem eigenen Interesse bitten wir Sie, vor jeder Arbeit an Ihrem
Computersystem oder anderen Anlagen mit Datenspeicher (Telefonanlage
etc), eine Sicherungskopie anzufertigen oder durch uns anfertigen
zu lassen.
6. Nichtigkeitsklausel:
Sollte
eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame
Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche Bestimmungen
ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.
7. Erfüllungsort - Gerichtsstand:
Für sämtliche
Streitigkeiten ist Gerichtsstand Hanau am Main.